Samstag, 2. März 2013

England: Weder Verurteilung, noch Freispruch für 9/11-Aktivisten

Das Gerichtsverfahren gegen den britischen 9/11-Aktivisten, das an dieser Stelle angekündigt wurde, hat erwartungsgemäß stattgefunden und führte zu folgendem Ergebnis.
Das Gericht wendete das sog. "Conditional Discharge" an. Darunter ist eine Art Bewährung zu verstehen, was bedeutet, dass der Angeklagte nicht verurteilt wird, wenn er in einem bestimmten Zeitraum keine neuen Straftaten begeht.
Laut dem Blog "Gegenmeinung" "entscheiden sich die Richter in politischen Verfahren häufig für eine >>Conditional Discharge<<, um anzuzeigen, dass ein Angeklagter rein rechtlich gesehen zwar schuldig, sein Handeln aus moralischen Gründen aber durchaus zu rechtfertigen ist".
Letztendlich wollten sich die Richter nicht entscheiden und haben sich so den Fall - zumindest für eine gewisse Zeitspanne - vom Halse gehalten, da weder eine Verurteilung, noch ein Freispruch erfolgte.
Sollte der Aktivist weiterhin keine Gebühren zahlen, dürfte das zu einem weiteren Verfahren in dieser Angelegenheit und somit auch zu weiteren Kosten führen.
Wäre der Angeklagte verurteilt worden, hätte er die BBC verklagen können.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen