Sonntag, 17. Juli 2011

Die Vergewaltigung der Vernunft (Justiz im Dienst des Zeitgeist)

vom Zeitgeist vergewaltigt... (Bild anklicken vergrößert dieses) 
POL-HH: 110713-3. Zwei mutmaßliche Vergewaltiger festgenommen
Hamburg (ots) - Tatzeit: 10.07.2011, 04:31 Uhr bis 05:08 Uhr Tatort: Hmb.-Wilhelmsburg, Erlerring 
Zwei Brüder aus dem Kosovo (22 und 26 Jahre alt), die sich illegal in Deutschland aufhalten, werden heute wegen Verdacht der Vergewaltigung einer 18-jährigen Frau dem Haftrichter vorgeführt.
...
Da die 18-Jährige sich nicht an die Lage der Wohnung erinnern konnte waren umfangreiche Fahndungsmaßnahmen zur Tataufklärung erforderlich. Im ersten Angriff war bereits veranlasst worden, dass die Videoaufzeichnungen aus der S-Bahn, dem Linienbus und dem Wohnhaus gesichert wurden. Mit diesen Aufnahmen gelang es den Ermittlern den 26-Jährigen zu identifizieren. Er konnte am 12.07.2011 gegen 22:16 Uhr in der Wohnung seiner Mutter angetroffen und vorläufig festgenommen werden. Sein Bruder, der als Mittäter beschuldigt wird, wurde ebenfalls vorläufig festgenommen
Bei der Wohnungsdurchsuchung fanden die Kripobeamten Sachen der 18-Jährigen in der Wohnung. Weitere Beweismittel wurden sichergestellt.
Quelle: presseportal.de
Im Namen des Richters Volkes, seit wann gelten Vergewaltigung und illegaler Aufenthalt als Kavaliersdelikte?
Ist hier jemand mit seinem Fahrzeug 7 km/h zu schnell gefahren oder hatte womöglich falsch geparkt?
Offensichtlich, und das ist die Botschaft dieser Polizeimeldung, ist dem so.
Eine Verurteilung zu einer Haftstrafe und Abschiebung der Täter kann ausgeschlossen werden. Nebst Fluchtgefahr. So sah es jedenfalls der Haftrichter.
Ich möchte das an dieser Stelle nicht weiter ausführen, doch sind solche Meldungen keine Ausnahmen, sondern die Regel. Sie verdeutlichen, wie der Staat sein Gewaltmonopol, seine Pflicht zum Schutz der Bevölkerung und das Rechtsempfinden seiner Bürger missbraucht.
Es würde mich nicht wundern, wenn von den Tätern nicht schon eine SMS mit folgendem Wortlaut in den Kosovo versandt wurde:
 ey, aldda, digga. Komt ale herr. duitsche schlampe fikkän, kostet nix. policeih hatt uns jetz auf amt angemälded, bekomme endlisch knette von staht. nix meer ilegahl.
Wir wollen doch angeblich so multikulturell sein. Wenn es nach mir ginge, hätten sie meinetwegen diesem UCK- Nachwuchs in deren Tradition die Klöten abschneiden und per Express in den Kosovo schicken können. Als Warnung an dieses Pack und als Hinweis darauf, dass es auch noch Menschen gibt, die ihre Kultur und ihre Werte zu verteidigen wissen. Notfalls auch in UCK- Tradition, denn wir sind durchaus multikulturell, wenn es darum geht, unmissverständlich verstanden zu werden.
Bemerkenswert an dieser Polizeimeldung ist aber noch etwas. Im Text heißt es "18jährige Frau".
Ist ihnen schon einmal aufgefallen, dass in Hamburg Täter im Alter zwischen 18 und 21 Jahren fast ausnahmslos* als Minderjährige nach Jugendstrafrecht behandelt werden?
Bei Opfern ist dies nicht der Fall. Die gelten mit vollendetem 18. Lebensjahr durchweg als Erwachsene.
Täterschutz par excellence, da die Vergewaltigung einer Minderjährigen meist zu höheren Strafen führt.
Wer bestimmt hier über den Reifegrad der Betroffenen? Wie ist das mit dem Rechtsgrundsatz des Art. 3 GG vereinbar?
(1) Begeht ein Heranwachsender eine Verfehlung, die nach den allgemeinen Vorschriften mit Strafe bedroht ist, so wendet der Richter die für einen Jugendlichen geltenden Vorschriften der §§ 4 bis 8, 9 Nr. 1, §§ 10, 11 und 13 bis 32 entsprechend an, wenn
1) die Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Täters bei Berücksichtigung auch der Umweltbedingungen ergibt, daß er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand, oder
2) es sich nach der Art, den Umständen oder den Beweggründen der Tat um eine Jugendverfehlung handelt.
§ 105 JGG 
Das "Heranwachsende" in Hamburg, also Menschen im Alter von 18-21 Jahren, fast ausnahmslos nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, basiert auf dem flächendeckenden Missbrauch des Paragraphen 105 JGG.
Nur zur Erinnerung. Dieser Paragraph wurde nach dem Zweiten Weltkrieg geschaffen. Er sollte kriegsgeschädigten und heranwachsenden Waisen staatliche Milde garantieren. Dies ist verständlich und nachvollziehbar. Doch heute gilt dies für (fast) alle. Selbst für diejenigen aus besten Elternhäusern und mit eindeutiger Reife.
Die logische Konsequenz aus der Anwendung des § 105 JGG müsste die Aberkennung aller Rechte eines Erwachsenen sein. Denn, wenn einer Person amtlich bescheinigt wird, dass diese Person die "sittliche und geistige Entwicklung" eines Jugendlichen besitzt, dann stellt sich nach allen Regeln der Vernunft die Frage, weshalb diesen Pseudojugendlichen weiterhin der Zugang zu Pornokinos, Nachtklubs, Ü18- Medien (z.B. Gewaltspiele, Horrorfilme) usw. erlaubt ist bzw. gewährt wird? Nicht zu vergessen sind ebenso, die Erlaubnis darüber, weiterhin voll geschäftsfähig zu sein, das Wahlrecht zu beanspruchen, den Führerschein zu behalten, legale Drogen zu erwerben, Erziehungsberechtigte zu sein und so weiter und so fort.
Wie sind diese Tatsachen mit der "geistigen und sittlichen" Reife eines Erwachsenen zu vereinbaren, den man juristisch als Jugendlichen klassifiziert?
Schwarze, rote, grüne, gelbe, bunte Pädagogik, aber stets im Zeichen des Zeitgeist 

Fazit: Entweder wird dieser Paragraph eindeutig formuliert, seine Anwendung konsequent mit allen oben beschriebenen Folgen durchgesetzt oder ersatzlos gestrichen.

*1999, als ich in dieser Branche tätig war, gab es einen einzigen Fall, indem eine Erwachsene nach Erwachsenenstrafrecht abgeurteilt wurde. Zufällig stammte diese Person auch aus dem Kosovo. Sie war bereits mehrfach und hauptsächlich wegen Wohnungseinbrüche und Diebstahl zu Ermahnungen (dududu) und zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Obwohl sie sich in den Bewährungszeiten niemals bewährte, sondern andere Menschen fleißig weiter schädigte, konnte die Justiz darin lediglich "günstige Zukunftsprognosen" und "keine Wiederholungsgefahr" entdecken. Wissen sie, was man unter Rechtsbeugung und Beihilfe versteht? Für Angehörige eines sog. "fahrenden Volkes" gelten jedoch andere Maßstäbe.
Angeblich wurden diejenigen alle im Dritten Reich verfolgt. Grund genug für die heutige Willkürjustiz, diejenigen beliebig schalten und walten zu lassen, wie es eben zum Zeitgeist passt. Diejenigen dürfen nicht nur ungestraft alle Vorurteile der Nazis ausleben, nein, sie dürfen sich auch noch viel schlimmer wirken. Wer etwas dagegen sagt, ist ohnehin ein Nazi.
Gute Nacht, Vernunft. Schlaf gut. Mögen dich eines Tages MENSCHEN (oder deren Nachfolger) sanft wecken...

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